Ab dem 1.12.2011 gilt die neue PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - PKW-EnVKV. In wie weit gilt die neue Verordnung für die Darstellung von Fahrzeugen im Internet. Müssen Fahrzeuge die im Internet angeboten werden mit der neuen grafischen Darstellung angeboten werden?
© Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) / Ingo Heine
Laut der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) gilt die grafische Darstellung der Effiziensklasse bei Onlinebörsen nur dann wenn folgende Punkte gegeben sind:
....Die Angabe der Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung ist erforderlich, wenn der Verbraucher in Online-Automobilbörsen bereits konkrete Vergleiche und Auswahlentscheidungen mit Bestellmöglichkeit hinsichtlich eines neuen Pkw treffen kann. Wenn also beispielsweise
oder
Handelt es sich bei den Anzeigenbörsen lediglich um unverbindliche Informationsangebote, die einer konkreten Auswahlentscheidung vorgelagert sind ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit oder ohne Konfigurationsmöglichkeit, so ist eine Angabe der Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung nicht zwingend erforderlich. In diesem Fall gelten die Vorgaben zu in elektronischer Form verbreitetem Werbematerial.
Aufgrund des Ausgestaltungsspielraums bei Online-Automobilbörsen kann für die Beurteilung des Einzelfalls die Einholung einer juristischen Beratung sinnvoll sein.....
Soweit die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) auf ihrer Webseite.